Das Fahrrad kann versichert werden innerhalb der Hausratversicherung nur gegen Diebstahl oder als Einzelversicherung , dann auch mit Kaskoschutz/Schutzbrief.
Versichert werden kann ein Fahrrad, E-Bike, Lastenrad oder Pedelec, das nicht zulassungspflichtig ist. Nicht versicherbar: Eigenbauten, Verleihräder, Velomobile und gewerbliche Post-, Paket-, Kurier-Räder.
zum Antrag – Fahrradversicherung