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Deutschland hat ein zweigleisiges System der Krankenversicherung – vereinfacht so dargestellt:

Gesetzlich versichert sind alle Personen (zumeist Arbeitnehmer) unterhalb der Pflichversicherungsgrenze (2019 Brutto mtl. 5.062,50 / jährlich 60.750 € * ). Alle anderen Personen können sich aber auch freiwillig versichern.

Besonderheiten

  • jeder wird versichert (egal wie krank er ist)
  • die beitragsfreie Familienversicherung
  • Beitrag wird nach dem Einkommen kalkuliert
  • die Leistungen sind gesetzlich festgeschrieben
  • die Abrechnung läuft über eine Chipkarte

Beispiele einer gesetzliche Krankenkasse  

Hanseatische Krankenkasse > mehr Information / Antrag 

TK-Einzelantrag   Zusatzbogen-Familienversicherung

TK

Die Private Krankenversicherung

Komplett Privat versichern können sich nur:

  • Arbeitnehmer über der Pflichtgrenze *
  • Beamte
  • Selbstständige

ABER : auch Pflichtversicherte können sich Zusatzversicherungen

Besonderheiten

  • keine Beitragskalkulation nach Einkommen, sondern nach Eintrittsalter
  • Beitrag für jede versicherte Person
  • Wahlrecht der Leistungen (vom Grundschutz bis zum Spezialisten)
  • meist höhere Kostenübernahme
  • Leistungsoption die eine gesetzliche Kasse nicht zahlt

Das Abrechnungssystem gilt für alle – kurz geklärt: 

Jede ärtzliche Tätigkeit wird nach der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte (GOÄ/ZOÄ) abgerechnet.Kassenpatienten werden i.d.R. zum 1,0 fachen Satz GOÄ abgerechnet (Chipkarte ggf. Zuzahlungen).Während Privatpatienten oft mit dem 2,3 fachen oder gar 3,5 fachen Satz abgerechnet werden.Der Arzt bekommt bei 2 Patienten und gleicher Leistung also eine andere, höhere Vergütung.


Die Komlexität der Thematik Krankenversicherung lässt keine Pauschalempfehlung zu.

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