Deutschland hat ein zweigleisiges System der Krankenversicherung – vereinfacht so dargestellt:
Gesetzlich versichert sind alle Personen (zumeist Arbeitnehmer) unterhalb der Pflichversicherungsgrenze (2019 Brutto mtl. 5.062,50 / jährlich 60.750 € * ). Alle anderen Personen können sich aber auch freiwillig versichern.
Besonderheiten
- jeder wird versichert (egal wie krank er ist)
- die beitragsfreie Familienversicherung
- Beitrag wird nach dem Einkommen kalkuliert
- die Leistungen sind gesetzlich festgeschrieben
- die Abrechnung läuft über eine Chipkarte
Beispiele einer gesetzliche Krankenkasse
Hanseatische Krankenkasse > mehr Information / Antrag
TK-Einzelantrag Zusatzbogen-Familienversicherung
Die Private Krankenversicherung
Komplett Privat versichern können sich nur:
- Arbeitnehmer über der Pflichtgrenze *
- Beamte
- Selbstständige
ABER : auch Pflichtversicherte können sich Zusatzversicherungen
Besonderheiten
- keine Beitragskalkulation nach Einkommen, sondern nach Eintrittsalter
- Beitrag für jede versicherte Person
- Wahlrecht der Leistungen (vom Grundschutz bis zum Spezialisten)
- meist höhere Kostenübernahme
- Leistungsoption die eine gesetzliche Kasse nicht zahlt
Das Abrechnungssystem gilt für alle – kurz geklärt:
Jede ärtzliche Tätigkeit wird nach der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte (GOÄ/ZOÄ) abgerechnet.Kassenpatienten werden i.d.R. zum 1,0 fachen Satz GOÄ abgerechnet (Chipkarte ggf. Zuzahlungen).Während Privatpatienten oft mit dem 2,3 fachen oder gar 3,5 fachen Satz abgerechnet werden.Der Arzt bekommt bei 2 Patienten und gleicher Leistung also eine andere, höhere Vergütung.
Die Komlexität der Thematik Krankenversicherung lässt keine Pauschalempfehlung zu.
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