Tarif Gewerbe Bürgschaften – Kaution

Gewährleistungsbürgschaft / Mängelansprüchebürgschaft (MA)

Bau Bürgschaft in der Gewährleistungsphase. Sie schützt die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers. D.h. dass Mängel, die zwischen der Abnahme und dem Ende der Gewährleistungsfrist offenkundig werden.

Vertragserfüllungsbürgschaft (VE) :

Eine breit gefächerte Bürgschaft, die sowohl die Ausführungs- als auch die Gewährleistungsphase betrifft. Sie sichert sämtliche Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber aus dem geschlossenen Werkvertrag ab. Dazu zählen Ausführung und Gewährleistung, aber auch Überzahlungen, Schadenersatz usw.

Bietungsbürgschaft (BI) :

Bürgschaft, die zur  Ausschreibungsphase zählt, geht es um eine Absicherung des Auftraggebers, die in erster Linie dafür sorgt, dass die angekündigten Angebotskonditionen bei tatsächlicher Auftragserteilung stabil bleiben, also keine Mehrkosten für ihn entstehen.

Anzahlungsbürgschaft / Vorauszahlungsbürgschaft (VA):

Bau Bürgschaft, die mit Beginn der Ausführungsphase einhergeht, es werden die Ansprüche auf Rückzahlung geleisteter Voraus- und Anzahlungen gegen den Auftragnehmer verbürgt.

Bauhandwerkersicherungsbürgschaft (BSB):

Diese Bürgschaft , die ebenfalls in die Ausführungsphase fällt, ist selten und findet Anwendung bei der Erstellung von Bauwerken und Außenanlagen. Sie kann beim Bauherren eingefordert werden schützt die Werklohnansprüche des Auftragnehmers